„Ein wichtiger Durchbruch, auf den wir lange gewartet haben“
Das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Ob in der Wundversorgung, bei Diabetes oder Demenz – Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenverantwortlich bestimmte heilkundliche Leistungen erbringen. Ist das neue BEEP-Gesetz schon in der Praxis angekommen? Und was wird sich ändern? Wir sprachen mit Pascale Hilberger-Kirlum, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats.

Pascale Hilberger-Kirlum ist Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) und Referentin für Pflege- und Verbandspolitik beim Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.
Frau Hilberger-Kirlum, seit Januar 2026 gilt das BEEP-Gesetz. Wer profitiert besonders von den erweiterten Pflegekompetenzen, die darin festgelegt sind?
In erster Linie profitieren die Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen. Pflegefachpersonen sind kontinuierlich im Kontakt mit ihnen und kennen ihre Bedarfe, Risiken und Ressourcen am besten. Wenn sie pflegerische Entscheidungen eigenverantwortlich treffen und Leistungen direkt verordnen können, kommt das der Versorgung dieser Menschen und auch dem System zugute – und zwar über die Sektorengrenzen hinweg. Zudem profitieren Pflegefachpersonen selbst, vorausgesetzt: Mehr Verantwortung geht mit entsprechender Qualifikation, Personal und Vergütung einher.
Was hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes in Kliniken, Pflegeheimen oder der ambulanten Pflege schon verändert?
Den rechtlichen Rahmen für mehr pflegerische Kompetenzen gibt es seit Januar 2026, er wird jedoch noch nicht angewandt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das BEEP eher ein gesetzlicher Anspruch auf dem Papier – einige Einrichtungen bereiten sich aber schon auf die neuen Aufgaben vor. Entscheidend wird nun sein, wie der Leistungskatalog nach § 73d SGB V ausgestaltet wird und welche heilkundlichen Leistungen Pflegefachpersonen übernehmen dürfen. Wichtig wird dabei sein, dass es nicht nur um einzelne neue Tätigkeiten gehen darf. Pflegefachpersonen müssen in die Lage versetzt werden, pflegerische Diagnosen abzuleiten und den Pflegeprozess eigenverantwortlich zu steuern.
Das BEEP-Gesetz – die wichtigsten Änderungen
Das neue Gesetz soll Bürokratie abbauen und Pflegefachpersonen mehr Autonomie ermöglichen. Das bedeutet:
- Mehr heilkundliche Kompetenzen: Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenverantwortlich Leistungen übernehmen, etwa bei Wunden, Diabetes und Demenz sowie in Prävention und Gesundheitsförderung.
- Pflegehilfsmittel verordnen: Pflegefachpersonen sollen diese künftig empfehlen und – abhängig von den Richtlinien – auch verordnen dürfen.
- Pflegegrade feststellen: In Modellprojekten sollen sie Pflegebegutachtungen eigenständig durchführen und Pflegegrade feststellen dürfen.
- Prävention empfehlen: Pflegefachpersonen sollen künftig eigenständig Präventionsempfehlungen aussprechen dürfen, etwa in der ambulanten Pflege.
Über den Leistungskatalog entscheiden vor allem ärztliche und kassenseitige Akteure. Befürchten Sie, dass die neuen Kompetenzen am Ende enger ausfallen könnten, als es das Gesetz eigentlich ermöglicht?
Ja, diese Gefahr sehen wir. Wenn die Konkretisierung der Leistungen vor allem einer medizinischen Logik folgt, besteht das Risiko, dass Pflegefachpersonen am Ende nur einzelne Tätigkeiten übernehmen, die weiterhin von einer ärztlichen Diagnostik abhängen. Das würde dem Gedanken eigenständiger Pflege widersprechen. Wir brauchen deshalb einen pflegewissenschaftlich begründeten Rahmen – wir sprechen von einem „Muster-Scope of Practice“ – eine systematische Aufgabenbeschreibung statt einer bloßen Liste abrechenbarer Einzelleistungen. Nur so kann die neue Verantwortung der Pflege auch entsprechend abgebildet werden. Der Deutsche Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf der Bundesebene hat das Recht, an den Sitzungen zur Ausgestaltung des Leistungskatalogs teilzunehmen und Stellung zu beziehen. Diese Chance werden wir nutzen – unsere Stellungnahme ist vom Gremium zu berücksichtigen.
Wie ist die Vergütung heilkundlicher Leistungen durch Pflegende im BEEP geregelt?
Das BEEP schafft einen rechtlichen Rahmen für die Finanzierung, gibt die konkrete Vergütung aber nicht im Detail vor. Es ist bislang weder festgelegt, was einzelne Leistungen kosten, noch wie der zusätzliche Qualifikations- oder Zeitaufwand für pflegerische Diagnostik, Planung und Evaluation vergütet wird. Genau das ist aber entscheidend: Wenn Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen sollen, muss der gesamte Prozess entsprechend honoriert werden – nicht nur einzelne Tätigkeiten. Die konkreten Regelungen müssen nun in einem Aushandlungsprozess entwickelt werden.
Reicht das BEEP-Gesetz aus, um die Pflege auf ein anderes Verantwortungsniveau zu bringen?
Nein, das Gesetz allein reicht dafür nicht aus. Es ist als erster kleiner Schritt ein wichtiger Durchbruch und schafft einen rechtlichen Rahmen, auf den wir lange gewartet haben. Das Berufsbild hat sich längst weiterentwickelt: Pflegefachpersonen übernehmen schon heute komplexe fachliche Verantwortung auf wissenschaftlicher Grundlage. Nun hat die Gesetzgebung mit dem BEEP-Gesetz nachgezogen. Entscheidend wird aber sein, dass Pflege gesellschaftlich und gesundheitspolitisch als eigenständige Profession anerkannt wird. Es darf nicht bei der punktuellen Übernahme ärztlicher Tätigkeiten bleiben – es geht um eigenständige pflegerische Verantwortung. Ein weiterer zentraler Schritt wird das APN-Gesetz (Advanced Practice Nursing) sein, das noch in diesem Jahr kommen und unmittelbar auf dem BEEP-Gesetz aufbauen soll.
Was wäre für Sie zwei Jahre nach Inkrafttreten des BEEP-Gesetzes ein Beleg dafür, dass sich in der Praxis etwas verändert hat?
Ein Erfolg wäre für mich, wenn die neuen Kompetenzen in der Versorgung tatsächlich angekommen sind: mit verbindlichen Regelungen zu den Leistungen sowie einer angemessenen Verordnungs- und Vergütungsmöglichkeit, die die pflegefachliche Diagnostik berücksichtigt. Ebenso wichtig wären klare Rollen und funktionierende interprofessionelle Strukturen der Gesundheits- und Therapiefachberufe sowie eine Ausrichtung von Ausbildung und Studium auf die geänderten Verantwortungsbereiche. Das BEEP-Gesetz ist eine wichtige Errungenschaft – aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Für die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung von morgen braucht es weitere Schritte.
Text: Brigitte Teigeler
BEEP: Mehr Kompetenzen auf dem Papier – mehr Autonomie in der Praxis? – Diskutieren Sie mit auf der Fortbildung für Pflegende am 3. November 2026!
Pascale Hilberger-Kirlum ist Referentin des Vortrags: „BEEP: Machtverschiebung oder Mogelpackung?“ (13.10 bis 13.45 Uhr).